Quelle: Screenshot der Homepage der Bayerischen Staatskanzlei – hier zu finden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11/true

Wer langsam nicht mehr durchblickt, was denn nun eigentlich aktuell in Bayern an Regeln und Beschränkungen gilt, sollte sich am besten direkt aus erster Hand auf der Homepage der Bayerischen Staatskanzlei informieren. Dort gibt es den aktuell gültigen Text der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) – inklusive Einarbeitung der leider immer wieder erfolgenden Änderungen – zuletzt geändert am 28.1.2021

Hier ist der Link zur jeweils aktuellsten Fassung der 11. BayIfSMV:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11/true

oder zum Download als beispielsweise PDF-Datei unter diesem Link:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayIfSMV_11?all=True

Aber Vorsicht – schwere Kost – mit vielen Seiten im DIN-A4-Format, die zum Teil etwas schwer verständlich sind. Darin sind auch die genauen Regelungen nachzulesen, wer wo eine FFP2-Maske tragen muss und unter welchen Voraussetzung beispielsweise Mitarbeiter eines Ladengeschäfts keine Maske tragen müssen.

Über aktuelles rund um Corona informiert das Gewerbeforum übrigens inzwischen auf dieser neuen Unterseite dieser Gewerbforum-Homepage:

https://www.gewerbeforum-zorneding.de/corona-aktuell/